Bebauungspläne und Satzungen

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, in welcher Weise ein Grundstück bebaubar ist. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, der Anzahl der Geschosse und der zulässigen Dachform. Beachten Sie aber, dass es nicht für jedes Baugebiet einen Bebauungsplan gibt. Hat die Gemeinde für das Gebiet, in welchem Ihr Grundstück liegt, keinen Bebauungsplan aufgestellt, muss sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

Quelle: www.service-bw.de

Abrundungssatzungen

In einer Abrundungssatzung werden Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festgelegt. Es besteht nicht für jeden Ortsteil eine Abrundungssatzung. In einer Abrundungssatzung können nur einzelne Festsetzungen getroffen werden, nicht jedoch die Regelungen in einer Dichte, die derjenigen eines qualifizierten Bebauungsplanes entspricht.In einer Abrundungssatzung werden Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil festgelegt. Es besteht nicht für jeden Ortsteil eine Abrundungssatzung. In einer Abrundungssatzung können nur einzelne Festsetzungen getroffen werden, nicht jedoch die Regelungen in einer Dichte, die derjenigen eines qualifizierten Bebauungsplanes entspricht

Quelle: www.service-bw.de

Auf nachfolgenden Seiten können Sie sich informieren, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder einer Abrundungssatzung liegt und um welchen Bebauungsplan bzw. Abrundungssatzung es sich handelt.

Die einzelnen Bebauungspläne und die entsprechenden Bebauungsvorschriften sowie die Abrundungssatzungen stehen Ihnen zum Teil als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Zudem finden Sie ergänzende Unterlagen (z.B. Schnitte, Gutachten) zu einzelnen Bebauungsplänen.

Achtung: Die hier abrufbaren digitalen Pläne haben keine Rechtsverbindlichkeit. Nur die beim Bauamt einsehbaren Originalpläne sind rechtsverbindlich.

Die online nicht verfügbaren Dateien können bei der Gemeinde eingesehen oder angefordert werden.

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